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Channel: Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 5. Senat, Beschluss vom 22.09.2021, 5 MB 33/21

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Für eine einstweilige Anordnung, mit der die Hauptsache vorweggenommen wird, gelten hohe Anforderungen. Es müssen schwere Nachteile bzw. erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Grundrechtsverletzungen drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten.

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