SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung vom 1. Mai 2020: Lockerung der Aufenthaltsbeschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer auf Nord- und Ostseeinseln sowie Halligen Schleswig-Holsteins ist vom Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers gedeckt.
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