1. Eine unentgeltliche lebzeitige Wohnungsüberlassung (Leihe) steht der Zweitwohnungssteuerpflicht des Verleihers (Eigentümers) entgegen, da dieser keine Verfügungsmacht über die Wohnung mehr hat. Es bedarf stets einer Auslegung im Einzelfall (Fortführung der Rechtsprechung OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, Anschluss BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64.16 -).2. Der Vorauszahlungsbescheid für die Zweitwohnungssteuer kann nach schleswig-holsteinischem Landesrecht auch nach Ergehen eines Veranlagungsbescheides weiterhin mit der Klage angegriffen werden.
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Urteil vom 14.09.2017, 2 LB 14/16
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