Ein Antrag auf Zulassung der Berufung kann nicht darauf gestützt werden, eine vom Verwaltungsgericht als unbegründet abgewiesene Klage müsse stattdessen (möglicherweise) als unzulässig abgewiesen werden.Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 22. Oktober 2021 – 1 BvR 2099/21 –).
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 5. Senat, Beschluss vom 23.08.2021, 5 LA 8/21
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