Der – ausweislich der vorliegenden Dokumente (Militärbuch und Führerschein) – am … in Arshaf, Akhtarin im Regierungsbezirk Aleppo geborene Kläger ist syrischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und islamischen Glaubens. Er reiste am 10. Dezember 2014 auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein.
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Urteil vom 08.11.2018, 2 LB 31/18
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