Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung der Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes sind auch dann gegeben, wenn eine neue Stelle geschaffen wird, die mit dem Vermerkt "künftig umzuwandeln" versehen ist.
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Urteil vom 14.07.2017, 2 LB 11/17
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