Der Kläger, der Anwohner der Straße Schxxx in A-Stadt ist, begehrt die Beseitigung von Parkverbotsschildern und die Feststellung, dass bestimmte Flächen in dieser Straße als Parkflächen zu verwenden sind bzw. nicht.
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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 3. Kammer, Gerichtsbescheid vom 09.03.2017, 3 A 190/16
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