Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Weiche Königsförde und Schwartenbek; Anspruch auf Erlass eines Hängebeschlusses gemäß Art. 19 Abs 4 GG
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 1. Senat, Beschluss vom 20.03.2014, 1 MR 2/14
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