(Keine) UVP–Pflicht aufgrund des § 17 Abs 1 UVPG; Anforderungen an städtebauliche „Erforderlichkeit“ der Planung bei Bebauungsplan der Innenentwicklung; Abgrenzung des Sondergebiets „Fremdenbeherbergung“; Befürchtung der Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005-1 als Gesichtpunkt im Rahmen der Abwägung
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