Abwägungserheblichkeit einer Lärmzunahme in „ruhigen“ Baugebieten; kein Anspruch auf Umweltverträglichkeitsprüfung bei fehlender Antragsbefugnis bezüglich eines Normenkontrollverfahrens
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 1. Senat, Beschluss vom 16.03.2015, 1 MR 1/15
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