Erforderlichkeit einer Bauleitplanung; Auswirkungen einer Beeinflussung von außerhalb eines Bebauungsplans liegenden Bereichen durch denselben; Abwägung zugunsten eines langjährig vorhandenen Einzelhandelsstandortes; Berücksichtigung der Interessen der Gewerbetreibenden durch Ausweisung allgemeiner statt reiner Wohngebiete
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