Rechtmäßigkeit der Erweiterung der Pflichtmitglieder um die Rechtsanwälte, die bei der Begründung ihrer Mitgliedschaft in der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, aber bereits unmittelbar davor im System der rechtsanwaltlichen Versorgung versichert waren
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