Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten eines Standorts an Disziplinarverfahren, die gegen Bedienstete außerhalb des Standorts geführt werden; Begriff der Dienststelle im GstG (juris: GleichstG SH)
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Beschluss vom 31.05.2016, 2 MB 9/16
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