Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung von Einwänden; Anforderungen an die Belehrung gemäß § 47 Abs 2a VwGO
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 1. Senat, Urteil vom 26.08.2015, 1 KN 22/14
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