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Channel: Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Beschluss vom 23.03.2022, 2 LA 463/18

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Die sachliche Beitragspflicht entsteht allein durch den Lagevorteil eines Grundstücks als Anlieger, wenn einer der Tatbestände des § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG (Herstellung, Ausbau, Umbau oder Erneuerung, Verbesserung) in Bezug auf die öffentliche Einrichtung erfüllt ist, wobei diese Voraussetzungen zugleich Grund und Begrenzung des Kreises der Beitragspflichtigen darstellen.

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