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Channel: Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Urteil vom 12.11.2020, 2 LB 1/20

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Das Rechtschutzbedürfnis für eine Beurteilungsklage einer (aktiven) Richterin besteht unabhängig von zwischenzeitlichen dienstlichen (Anlass)Beurteilungen und Beförderungen bis zu ihrem Ruhestand fort.Der Streit über die Rechtmäßigkeit einer Beurteilung betrifft materiell rechtlich einen einheitlichen Gegenstand. Deshalb muss das Gericht die Beurteilung umfassend prüfen und sie schon bei einem Fehler insgesamt aufheben. Eine Beurteilungspraxis, bei der Gerichtspräsidentinnen oder Gerichtspräsidenten als Organe der Justizverwaltung Erkenntnisse aus ihrer gemeinsamen Tätigkeit mit den Beurteilten in den von der Justizverwaltung unabhängigen Präsidien in einzelnen Beurteilungsmerkmalen berücksichtigten, verstößt gegen §§ 21a ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und damit gegen höherrangiges Recht.

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