Die Kläger sind iranische Staatsangehörige, persischer Volkszugehörigkeit und schiitischen Glaubens. Sie begehren ihre Anerkennung als Asylberechtigte iSd. Art. 16a GG.
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Urteil vom 13.02.2020, 2 LB 19/19
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