Vorsatz eines Herbergsgastes bei grundloser Alarmierung der Feuerwehr muss sich auf das ausgelöste Ausrücken der Feuerwehr beziehen; Betreiber einer Brandmeldeanlage als Adressat einer Kostenforderung des Trägers der Feuerwehr bei Realisierung des anlagenspezifischen Funktionsrisikos für einen Falschalarm
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