Die Klägerin zu 1) ist nach eigenen Angaben syrische Staatsangehörige, arabischer Volkszugehörigkeit und sunnitischen Glaubens. Sie begehrt ihre Anerkennung als Flüchtling im Sinne von § 3 AsylG.
↧
Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 5. Senat, Urteil vom 03.01.2019, 5 LB 32/19
↧