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Channel: Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 13. Kammer, Beschluss vom 28.01.2020, 13 B 1/20

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Kein durchsetzbares subjektives Recht im Rahmen des Dublin-Systems gegen die Verweigerung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ein Aufnahmegesuch eines anderen Mitgliedstaates für eine Familienzusammenführung anzunehmen und auf eine Überstellung des Antragstellers hinzuwirken

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