Der Kläger, geboren am …, ist syrischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und drusischen Glaubens. Er begehrt seine Anerkennung als Flüchtling im Sinne von § 3 AsylG bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention.
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 5. Senat, Urteil vom 19.06.2019, 5 LB 22/19
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