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Channel: Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Urteil vom 27.09.2018, 2 LB 63/18

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1. Anknüpfungspunkt für die nachträglich monatsbezogene Erstattung von Trennungsübernachtungsgeld ist die Sach- und Rechtslage in dem Monat für den Erstattung verlangt wird. 2. Zu der Rechtslage zählt auch der jeweils durch Verwaltungsvorschrift festgelegte Miethöchstbetrag. 3. Eine Anhebung des Höchstbetrags wirkt für den nachträglichen Erstattungsanspruch, jeweils für den ganzen Monat, in dem die Änderung bekannt gemacht wird, sofern nicht ein künftiger Stichtag ausdrücklich bestimmt wird. 4. Mietet ein Trennungsübernachtungsgeldberechtigter eine Mietwohnung an, deren Kosten über dem Miethöchstbetrag liegen, wächst er mit seinem Erstattungsanspruch in einen später angehobenen Miethöchstbetrag hinein.

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