Vorläufiger Rechtsschutz zur Wahrung der Würde eines Menschen; hier: Anspruch eines Beamten auf Bewilligung von weiteren Leistungen nach der BhVO SH (juris: BhVO SH 2006)
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Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Beschluss vom 19.05.2016, 2 MB 6/16
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