Quantcast
Channel: Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Viewing all articles
Browse latest Browse all 3769

Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Urteil vom 21.06.2018, 2 KN 1/17

$
0
0
1. Der Verordnungsgeber darf die Arbeitszeit der Studienleiterinnen und Studienleiter anhand von pauschalen Zeitangaben bemessen. 2. Zur Bestimmung der zeitlichen Pauschalen der Vor- und Nachbereitungszeiten von Veranstaltungen der Studienleiterinnen und Studienleiter darf der Verordnungsgeber sich an dem sich aus § 5 Abs. 2 der Landesverordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Schleswig-Holsteinische Beamtinnen und Beamte (Mehrvergütungsverordnung - MVergVO) zeitlichen Rahmen orientieren.3. Werden Fahrzeiten der Studienleiterinnen und Studienleiter pauschal als Arbeitszeit in Ansatz gebracht, müssen die vom Verordnungsgeber zugrunde gelegten Streckenpauschalen auf nachvollziehbaren empirischen Grundlagen beruhen, die eine ausreichende Aussage zu den durchschnittlichen Fahrzeiten ermöglichen.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 3769


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>