Der Kläger wendet sich gegen seine dauerhafte Umsetzung innerhalb der Polizeidirektion Kiel. Der Kläger ist schleswig-holsteinischer Landesbeamter auf Lebenszeit. Er versieht seinen Dienst im Statusamt eines Polizeihauptkommissars (A11) bei der Polizeidirektion Kiel. Seit 2012 war der Kläger auf dem . Kieler Polizeirevier als Dienstgruppenleiter der Dienstgruppe A eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem
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