Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; Durchsetzung des Verbots durch Erlass einer Beseitigungsanordnung Vereinbarkeit des JagdG SH, Fassung: 1999-10-13, § 29 Abs 5 Nr 5 Fall 1 mit höherrangigem Recht
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